Gamma-Aminobuttersäure (GABA)

Kurzbeschreibung:

Neue Charge Nahrungsergänzungsmittel GABA (Gamma-Aminobuttersäure)

CAS-Nr.: 56-12-2

Andere Namen: Gamma-Aminobuttersäure

Aussehen: Weißes, kristallines Pulver

Art: Nahrungsergänzungsmittel

 


Produktdetails

Produkt-Tags

Bestseller GABA-Aminobuttersäure-Pulver

(CAS-Nr.: 56-12-2)

Name :γ- Aminobuttersäure(GABA)

Analyse:98 %

Synonyme: 4-Aminobuttersäure; Ammoniakbuttersäure; Pipecolinsäure.

Strukturformel:

Molekularformel: C4H9NO2

Molekulargewicht103,12

Schmelzpunkt202 °C

Aussehen: Weiße, flockige oder nadelförmige Kristalle; schwacher Geruch, Zerfließen, leicht bitterer Geschmack.

Merkmalseffekt:

  1. AntiStress: Es hemmt den zentralen Blutdruck und das Atemzentrum im Hypothalamus, wodurch die Atemfrequenz und der Blutdruck des Tieres sinken. Dadurch können Reizbarkeit, Schwanzbeißen, Kämpfen, Federpicken, Analpicken und andere Stresssymptome wirksam verhindert und kontrolliert werden.
  2. Beruhigung der Nerven: Durch die Regulierung des hemmenden Neurotransmitters des zentralen Nervensystems wird das erregende Signal unterdrückt, sodass das unterdrückte Signal schnell übertragen werden kann. Dadurch wird das Ziel der Beruhigung und Sedierung des Tieres erreicht.
  3. Förderung der Futteraufnahme: Durch die Regulierung des Futterzentrums werden Appetit und Futterverwertung angeregt, die Verdauung und Nährstoffaufnahme beschleunigt, stressbedingter Appetitverlust beseitigt sowie die tägliche Gewichtszunahme und die Futterverwertung verbessert.
  4. Verbesserung des Wachstums: Verbesserung der Immunität und Krankheitsresistenz von Nutz- und Geflügeltieren, Förderung der Freisetzung von Wachstumshormonen, Vermeidung von Stress durch Mangelernährung, verminderte Produktionsleistung, Reduzierung der Qualität tierischer Produkte und der Krankheitsresistenz sowie anderer negativer Reaktionen.

Paket25 kg/Sack

Lagerung:An einem kühlen, gut belüfteten und trockenen Ort aufbewahren.

Haltbarkeit:24 Monate.

Anwendung & Dosierung:

  1. Direkt mit dem Futter gut vermischen.
  2. Dosierung des Alleinfuttermittels: Nutztiere und Geflügel: 50–200 g/t; Wassertiere: 100–200 g/t

Anmerkungen:

Enthält keine vom Staat verbotenen Drogen, keine toxischen Nebenwirkungen, sicher und zuverlässig.

 


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